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ProTechPrV

§ 3Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager – Produktionstechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin – Produktionstechnologie

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.
Produktionsprozesse,
2.
Prozessmanagement,
3.
Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens fünf Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 42 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105200008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5ac4286e4d9f5b1a16301c35d22223dd6cce80538da6d6259330d96eea6f9b1

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