ProTechPrV
§ 5Prüfungsteil „Prozessmanagement“
- 1.
- Im Qualifikationsschwerpunkt „Produktionskonzept“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, neue Prozesse und Prozessbausteine entwickeln, Projekte für den Produktionsanlauf planen und Produktentwickler hinsichtlich produktionsgerechter Gestaltung beraten zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Entwickeln von Fertigungs-, Montage- und Logistikkonzepten für neue Produkte oder Produktänderungen unter Berücksichtigung von Investitionen,
- b)
- Beurteilen der technischen Machbarkeit von Produktvorschlägen, Beraten der Produktentwickler hinsichtlich produktionsgerechter Gestaltung,
- c)
- Ermitteln der Durchlaufzeiten und Kosten neuer oder geänderter Produktionsprozesse,
- d)
- Planen von Projekten für die Prozesserprobung und den Serienhochlauf;
- 2.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Produktionsablauf“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Produktionsbereiche planen sowie die laufende Produktion gestalten und verbessern zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Analysieren und Planen von Produktionsaufträgen,
- b)
- Planen des Personalbedarfs und des Budgets,
- c)
- Bewerten von Produktqualität und bereichsbezogenen Kosten,
- d)
- Planen von Verbesserungsprojekten,
- e)
- Planen und Gestalten von Produktionsbereichen, Auswählen von Produktionsmitteln, Gestalten von Arbeitsplätzen, Sichern der Datenstrukturen und -flüsse,
- f)
- Ermitteln von Investitionskosten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 42 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR105200008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5ac4286e4d9f5b1a16301c35d22223dd6cce80538da6d6259330d96eea6f9b1