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ProstAV

Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR193000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be4257fbae8e969185bee418237f61dac4be77ccdcbae03be244316fed22b067

XML-Quelle beim Herausgeber

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