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Schlußformel

Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.11.2005 I 3188

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007710990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 419af6088e572661b114fc256706969fe9951bc78dad5ab8b72ddaa713e8f482

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