PostG
§ 45Price-Cap-Verfahren – Maßgrößenentscheidung
- 1.
- eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate,
- 2.
- die zu erwartende Produktivitätsfortschrittsrate des regulierten Unternehmens und
- 3.
- Nebenbestimmungen, die geeignet sind, einen Missbrauch im Sinne des § 39 zu verhindern.
- 1.
- für welchen Zeitraum die Maßgrößen unverändert bleiben,
- 2.
- anhand welcher Referenzzeiträume der Vergangenheit die Einhaltung der Maßgrößen geprüft wird und
- 3.
- unter welchen Voraussetzungen der Inhalt von Körben geändert oder Preisdifferenzierungen innerhalb eines Korbes durchgeführt werden können.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0EC0B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b55a6fd5ae2dd096011a786bfb9dbaa9dced33636f9a72c5d47761bb514e55bd
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BNetzABGebVGebühren- und Auslagenverzeichnis
„… smäßigen Erbringens von Postdiensten nach § 42 Absatz 2 PostG nach Zeitaufwand 2.8 Anordnungen nach § 45 Absatz 2 PostG in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Nummer 2 PostG nach Zeitaufwand 2.9 Widerruf einer Lizenz nach § 9 PostG nach Zeitaufwa …“