PharmKfmAusbV 2012
§ 6Abschlussprüfung
- 1.
- Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke,
- 2.
- Warensortiment,
- 3.
- Warenwirtschaft,
- 4.
- Beratungsgespräch,
- 5.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- kaufmännische und statistische Daten zur Kalkulation ermitteln und betriebliche Leistungen berechnen und bewerten,
- b)
- Zahlungsverkehr abwickeln,
- c)
- Preise bilden sowie Leistungen abrechnen,
- d)
- Marketingmaßnahmen zielgruppen- und serviceorientiert auswählen,
- e)
- bürowirtschaftliche und arbeitsorganisatorische Prozesse planen, durchführen und kontrollieren,
- f)
- zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beitragen
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Stoffe, Drogen, Arzneimittel, Chemikalien und Gefahrstoffe, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren unterscheiden und kennzeichnen sowie Vorschriften für die Lagerung und Entsorgung anwenden,
- b)
- Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung durchführen und Dokumentationen vorbereiten,
- c)
- apothekenspezifische Fachsprache anwenden,
- d)
- apothekenübliche Dienstleistungen planen und deren Durchführung beschreiben
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- eingehende Ware unter warenspezifischen, rechtlichen sowie kaufmännischen Aspekten prüfen, annehmen und erfassen,
- b)
- Lieferung und Waren auf erkennbare Mängel überprüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten,
- c)
- Waren unter Beachtung rechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern,
- d)
- Lieferung und Abgabe der Waren vorbereiten,
- e)
- Transport- und Verpackungsformen unterscheiden
- 2.
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen;
- 3.
- die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 45 Minuten; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er zu apothekenüblichen Waren und Medizinprodukten
- a)
- Gespräche mit Kunden situationsbezogen führen,
- b)
- auf Kundenargumente angemessen reagieren,
- c)
- kunden- und serviceorientiert beraten
- 2.
- der Prüfling soll auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben ein simuliertes Beratungsgespräch durchführen;
- 3.
- dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen; die Dauer des simulierten Beratungsgespräches beträgt höchstens 15 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
- 1.
Geschäfts- und Leistungsprozesse
in der Apotheke25 Prozent, - 2.
Warensortiment 25 Prozent, - 3.
Warenwirtschaft 20 Prozent, - 4.
Beratungsgespräch 20 Prozent, - 5.
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- im Prüfungsbereich Warensortiment mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR145600012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b9eaef90f94a6e00e3f26ab2efdbe0153cc234f88cc87302baa23b1bc5ebd60