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PflSchMAnwLuftFzgV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 6.7.2013 +++)


Die V wurde als Artikel 3 der V v. 27.6.2013 I 1953 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Gesundheit, für Wirtschaft und Technologie sowie mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 9 dieser V am 6.7.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR197000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d7101f163e911cd7e33a41c0778f2a3a14ba2c5ba9aad68ed9816536de4c2934

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