PflSchMAnwLuftFzgV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 6.7.2013 +++)Die V wurde als Artikel 3 der V v. 27.6.2013 I 1953 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Gesundheit, für Wirtschaft und Technologie sowie mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 9 dieser V am 6.7.2013 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR197000013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d7101f163e911cd7e33a41c0778f2a3a14ba2c5ba9aad68ed9816536de4c2934