PflKartV 1986
§ 5Antrag
- 1.
- im Antrag zu erklären, dass
- a)
- auf den vorgesehenen Vermehrungsflächen drei Jahre vor Antragstellung, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 vier Jahre vor Antragstellung, keine Kartoffeln angebaut worden sind;
- b)
- das Pflanzgut der angegebenen Sorte zugehört und nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung vom Züchter oder unter seiner Aufsicht und nach seiner Anweisung gewonnen worden ist;
- c)
- das verwendete Pflanzgut auf Flächen erwachsen ist, die in den letzten drei Jahren, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 in den letzten vier Jahren, nicht mit Kartoffeln bestellt waren;
- d)
- das verwendete Pflanzgut nicht von den in Anlage 2 Nr. 2.1 genannten Quarantäneschadorganismen befallen ist;
- e)
- bei Vorstufenpflanzgut der Klasse PB der Feldbestand aus klonaler Selektion (A-Stamm), Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC oder Vorstufenpflanzgut der Klasse PB erwächst;
- 2.
- dem Antrag Nachweise aus einer amtlichen oder einer unter amtlicher Überwachung durchgeführten Untersuchung darüber beizufügen, dass die Mutterknolle frei von folgenden RNQPs ist:
- a)
- Pectobacterium spp.,
- b)
- Dickeya spp.,
- c)
- Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. (Zebra-Chip),
- d)
- Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. (Stolbur),
- e)
- Potato spindle tuber viroid (PSTVd),
- f)
- Kartoffelblattrollvirus,
- g)
- Kartoffelvirus A,
- h)
- Kartoffelvirus M,
- i)
- Kartoffelvirus S,
- j)
- Kartoffelvirus X,
- k)
- Kartoffelvirus Y.
- 1.
- dass auf den vorgesehenen Vermehrungsflächen zwei Jahre vor Antragstellung, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 vier Jahre vor Antragstellung, keine Kartoffeln angebaut worden sind;
- 2.
- für die Erzeugung von Basispflanzgut
- a)
- der Klasse S, dass der Feldbestand aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut erwächst,
- b)
- der Klasse SE, dass der Feldbestand aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut oder aus Basispflanzgut der Klasse S erwächst,
- c)
- der Klasse E, dass der Feldbestand aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut, aus Basispflanzgut der Klasse S oder aus Basispflanzgut der Klasse SE erwächst.
- 1.
- auf den vorgesehenen Vermehrungsflächen zwei Jahre vor Antragstellung, bei Anträgen ab dem 1. Januar 2028 vier Jahre vor Antragstellung, keine Kartoffeln angebaut worden sind;
- 2.
- der Feldbestand aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut, aus Basispflanzgut oder aus Zertifiziertem Pflanzgut der Klasse A erwächst.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.11.2004 I 2918;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 13.7.2022 I 1186
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001920986
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 545408316d7abe877581f5c07ad865acdfcb738d7d94f6ffaeb175bfd3494d34