PflAV
§ 2Beschaffenheit körperlicher Medienwerke und Umfang der Ablieferungspflicht
Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek
- 1.
- Sammelordner und dergleichen,
- 2.
- Jahrgangstitelblätter, Inhaltsverzeichnisse und Register zu Medienwerken, die fortlaufend erscheinen,
- 3.
- alle Teile und Gegenstände, die erkennbar zu einem ablieferungspflichtigen Hauptwerk gehören, auch wenn sie für sich allein nicht der Ablieferungspflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für nicht marktübliche Hilfsmittel und Werkzeuge, die eine Benutzung des Medienwerkes oder die Herstellung einer archivfähigen Version erst ermöglichen und die bei den Ablieferungspflichtigen erschienen sind. Sie sind zusammen mit dem Hauptwerk abzuliefern.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 29.4.2014 I 450
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR201300008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b7660f5597ea7a52c9a79e48e2d3b77a31be729ed1d65f28bc5baee157986cd9