PersDienstLAusbV
§ 6Abschlussprüfung
- 1.
- Personalwirtschaftliche Prozesse,
- 2.
- Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung,
- 3.
- Personal- und Kundenberatung,
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Personal gewinnen, auswählen und einsetzen,
- b)
- Personalsachbearbeitung durchführen,
- c)
- rechtliche Vorschriften anwenden und
- d)
- Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen
- 2.
- der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er mit Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung zusammenhängende Prozesse gestalten und analysieren kann;
- 2.
- hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens zwei auszuwählen:
- a)
- Aufträge gewinnen und auswählen,
- b)
- auftragsspezifische Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalysen durchführen und die Einhaltung der Arbeitssicherheit veranlassen,
- c)
- Personalbedarf analysieren,
- d)
- Angebote entwickeln und kalkulieren,
- e)
- Verträge abschließen,
- f)
- Kosten erfassen und Leistungsabrechnungen erstellen,
- g)
- Statistiken und Berichte für das Controlling anfertigen und auswerten und
- h)
- qualitätssichernd bei den Abläufen vorgehen;
- 3.
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe schriftlich bearbeiten und hierüber ein fallbezogenes Fachgespräch führen, in dem das Vorgehen und die Entscheidungen im Gesamtprozess begründet sowie mögliche Alternativen dargestellt und erläutert werden;
- 4.
- die Prüfungszeit beträgt für die schriftliche Aufgabe 120 Minuten und für das fallbezogene Fachgespräch höchstens 10 Minuten;
- 5.
- die schriftliche Aufgabe ist mit 75 Prozent und das fallbezogene Fachgespräch mit 25 Prozent zu gewichten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- adressatengerecht und kundenorientiert kommunizieren,
- b)
- Konfliktsituationen bewältigen,
- c)
- berufsfeldspezifische Informationen einbeziehen,
- d)
- Personal beraten, betreuen und entwickeln oder Kunden beraten und betreuen
- 2.
- für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss ist aus folgenden Tätigkeiten eine auszuwählen:
- a)
- Bewerberrekrutierung,
- b)
- Arbeitsvermittlung,
- c)
- Kundenberatung,
- d)
- Einsatzvorbereitung,
- e)
- Personalführung und -betreuung;
- 3.
- der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen;
- 4.
- die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
- der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
| 1. | Personalwirtschaftliche Prozesse | 30 Prozent, |
| 2. | Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung | 30 Prozent, |
| 3. | Personal- und Kundenberatung | 30 Prozent, |
| 4. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent. |
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- 3.
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023300008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 065395a4fbbbaa05193fc4eae93779c129bbf4b1a0f4e669881de96dada27315