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PAuswGebV

§ 3Gebühren für Berechtigungen

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 31

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR147700010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d21e565aca6376aea008c570f7567aa5a12860b726b281d114b8afbd5ed05ce1

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