PartGG
§ 4Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR174410994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 105cb088a907836dbd9dd2108a211cee967b3b1877bfbf7947733eb1aa293f77
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 107 HGBKleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft; Statuswechsel
„… cherungsvertrag beigefügt sein. (4) Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist § 107 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.“