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OstseeSHNSGBefV

§ 4Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in dem Naturschutzgebiet „Dassower See, Inseln Buchhorst und Graswerder (Plönswerder)“ vom 9. Oktober 1991 (BGBl. I S. 1974), die durch Artikel 27 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR218000016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 970f99d3b184efb6d35f9b162a5165d53922bbfc97a8b88d6cb2ffa77ed71beb

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