Zum Gesetzesinhalt

OrthAusbVO

§ 3Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte
1.
Prothetik,
2.
Individuelle Orthetik oder
3.
Individuelle Rehabilitationstechnik.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR135800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91660ba7921a392864c2526341196f0557f26ec7dc7fdbc08c09e781a9603bfb

XML-Quelle beim Herausgeber