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OrthAusbVO

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR135800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91660ba7921a392864c2526341196f0557f26ec7dc7fdbc08c09e781a9603bfb

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