OGewV
§ 3Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
- 1.
- die Festlegung von Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper,
- 2.
- die Einteilung von Oberflächenwasserkörpern innerhalb einer Flussgebietseinheit in Kategorien,
- 3.
- die Unterscheidung der Kategorien von Oberflächenwasserkörpern nach Typen,
- 4.
- die Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder als erheblich verändert und
- 5.
- die Festlegung von typspezifischen Referenzbedingungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 9.12.2020 I 2873
Sonst: Ersetzt V 753-13-3 v. 20.7.2011 I 1429 (OGewV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR137310016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f2dfe9208ce8de5bb856ff6b56776c1fbe497f2c628c6c5e3fe30ca23fe7116