OGewV
Inhaltsübersicht
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
| § 1 | Zweck |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
| § 3 | Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen |
| § 4 | Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste |
| § 5 | Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
| § 6 | Einstufung des chemischen Zustands |
| § 7 | Anforderungen bei überarbeiteten Umweltqualitätsnormen und bei Umweltqualitätsnormen für neue Stoffe |
| § 8 | Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen |
| § 9 | Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten; Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien |
| § 10 | Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz |
| § 11 | Überwachung von Stoffen der Beobachtungsliste |
| § 12 | Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands |
| § 13 | Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne; elektronisch zugängliches Portal |
| § 14 | Bewirtschaftungsziele für Stickstoff |
| § 15 | Ermittlung langfristiger Trends |
| § 16 | Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen |
| Anlage 1 | Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen |
| Anlage 2 | Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen |
| Anlage 3 | Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
| Anlage 4 | Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
| Anlage 5 | Bewertungsverfahren und Grenzwerte der ökologischen Qualitätsquotienten für die verschiedenen Gewässertypen |
| Anlage 6 | Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials |
| Anlage 7 | Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten |
| Anlage 8 | Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands |
| Anlage 9 | Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse |
| Anlage 10 | Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen |
| Anlage 11 | Anforderungen an die Festlegung der repräsentativen Überwachungsstellen für Stoffe der Beobachtungsliste |
| Anlage 12 | Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Kennzeichnung von Oberflächenwasserkörpern |
| Anlage 13 | Ermittlung langfristiger Trends |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 9.12.2020 I 2873
Sonst: Ersetzt V 753-13-3 v. 20.7.2011 I 1429 (OGewV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR137310016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f2dfe9208ce8de5bb856ff6b56776c1fbe497f2c628c6c5e3fe30ca23fe7116