OffshoreBergV
Anlage 4(zu § 60 Absatz 1) Prioritäten für Entwicklung von Leitfäden nach § 60
Bergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels
- 1.
- die Verbesserung der Bohrlochintegrität, des Bohrlochkontrollgeräts und der Bohrlochbarrieren sowie die Überwachung ihrer Wirksamkeit,
- 2.
- die Verbesserung des Primärrückhaltesystems,
- 3.
- die Verbesserung des Sekundärrückhaltesystems, das die Eskalation eines drohenden schweren Unfalls schon frühzeitig begrenzt,
- 4.
- zuverlässige Entscheidungsprozesse,
- 5.
- Management und Beaufsichtigung von Aktivitäten, die ernste Gefahren hervorrufen können,
- 6.
- die Fachkompetenz der Personen in Schlüsselpositionen,
- 7.
- ein wirksames Risikomanagement,
- 8.
- die Bewertung der Zuverlässigkeit sicherheits- und umweltkritischer Systeme,
- 9.
- wichtige Indikatoren für die Bewertung ergriffener Maßnahmen,
- 10.
- die wirksame Integration von Sicherheits- und Umweltmanagementsystemen des Unternehmers und anderer Beteiligter an den Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten.
Stand: Geändert durch Art. 12 V v. 29.11.2018 I 2034; 2021 I 5261
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186610016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0717b842587fc9884317f48e450af97c7c77caeebd15c1b1c530d78538259fc