NSVerbG
§ 5Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- 1.
- Ansprüche (§ 1), die nach dem 31. Juli 1945 durch Rechtsgeschäft begründet worden sind;
- 2.
- Ansprüche (§ 1), die im Zusammenhang mit der Verwaltung im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Vermögens der in § 1 bezeichneten Einrichtungen kraft Gesetzes auf Grund einer nach dem 31. Juli 1945 begangenen Handlung oder Unterlassung entstanden sind;
- 3.
- die nach dem 31. Juli 1945 entstandenen Ansprüche (§ 1) auf Zahlung einer Enteignungsentschädigung für im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 12.8.2005 I 2354
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000790965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e8f4f22d42714c2a404b195f1dc131a14bc0a542bd67d7d997d1c99359e7aef