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NSOEBGG

Art 3Inkrafttreten

Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1992 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009060992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17331a3c2611543d7e5ee2f111bf7ee783cec3845f985c80bc3bb68a923bc6a7

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