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NSOEBGG

Art 1Entschädigungsrentengesetz

Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009060992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17331a3c2611543d7e5ee2f111bf7ee783cec3845f985c80bc3bb68a923bc6a7

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