NSOEBGG
Art 2Rentenberechnung bei Bezug einer Entschädigungsrente
Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009060992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17331a3c2611543d7e5ee2f111bf7ee783cec3845f985c80bc3bb68a923bc6a7
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 300 SGB 6Grundsatz
„… ntenverordnung angewendet worden ist. (2) Leistungen aufgrund dieses Artikels werden abweichend von § 300 Abs. 3b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, aber nicht für Zeiten vor dem 3. Oktober 1990, erbracht.“