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NordSBefV

§ 11Evaluierung

Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Regelungen der Verordnung aufgrund einer Evaluierung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erneut bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der bis dahin weiterentwickelten, gebietsbezogenen Erkenntnisse über Störungen und Wirkzonen und den dann aktuellen Populationsverteilungen. Das Konzept der Evaluierung ist mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz abzustimmen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 940-9-16 v. 12.2.1992 I 242 (NPNordSBefV)

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 18.3.2024 I Nr. 100

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0710A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 08617d725f648701d9414b2d8f03ac46fc964f9a24ec05f7fcff3efe90ae9465

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