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NEhelG

§ 2

Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder

Unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater anzusehen ist, wird auch für Rechtsverhältnisse, die sich nach dem bisher geltenden Recht bestimmen, nach den Vorschriften dieses Gesetzes beurteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.4.2011 I 615

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012439969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0981ea317548944852875efd45426a9126f0f7c7918adaaa5190937280290442

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