NEhelG
Art 12 Übergangs- und Schlußvorschriften
Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.4.2011 I 615
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012439969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0981ea317548944852875efd45426a9126f0f7c7918adaaa5190937280290442