Zum Gesetzesinhalt

NEhelG

§ 1

Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder

Die rechtliche Stellung eines vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geborenen Kindes und seiner Verwandten bestimmt sich für die Zeit nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach dessen Vorschriften, soweit sich nicht aus den §§ 2 bis 23 ein anderes ergibt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.4.2011 I 615

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012439969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0981ea317548944852875efd45426a9126f0f7c7918adaaa5190937280290442

XML-Quelle beim Herausgeber