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NDWV

§ 2Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden

Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen

(1) Radiologisches Kriterium für die Angemessenheit einer Aufforderung der Bevölkerung zum Aufenthalt in Gebäuden ist eine effektive Dosis von 10 Millisievert, die betroffene Personen ohne Schutzmaßnahmen bei einem Daueraufenthalt im Freien innerhalb von sieben Tagen erhalten würden.
(2) Der Dosiswert ist zu schätzen als Summe
1.
der zu erwartenden effektiven Dosis durch äußere Exposition und
2.
der zu erwartenden effektiven Folgedosis durch inhalierte Radionuklide.
(3) Die Schätzung des Dosiswerts erfolgt ohne Berücksichtigung sonstiger Schutzfaktoren.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR217200018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 499ca1e2a037c4fbe1cb496ed2ff242c5833919813ff6c324ab41508374cc6e1

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