NDWV
§ 4Evakuierung
Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen
- 1.
- der zu erwartenden effektiven Dosis durch äußere Exposition und
- 2.
- der zu erwartenden effektiven Folgedosis durch inhalierte Radionuklide.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR217200018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 499ca1e2a037c4fbe1cb496ed2ff242c5833919813ff6c324ab41508374cc6e1