MWDVDV
§ 4Einstellungsvoraussetzungen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
- 1.
- die gesundheitlichen Anforderungen für den Dienst zu wechselnden Zeiten erfüllt und
- 2.
- ein ausreichendes Seh-, Hör- und Sprechvermögen besitzt.
- 1.
- für eine Beamtenlaufbahn die Bereitschaft erklären, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat teilzunehmen, oder
- 2.
- für eine Soldatenlaufbahn erfolgreich ein Eignungsfeststellungsverfahren absolviert haben.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 65 G v. 20.8.2021 I 3932
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR354100013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f679b54f36f2fd94d5ee06b76730cf92654e57b031fd40a3b30e3712e608436c