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MWDVDV

§ 1Vorbereitungsdienst

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 65 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR354100013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f679b54f36f2fd94d5ee06b76730cf92654e57b031fd40a3b30e3712e608436c

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