MTAPrV
§ 7Jahreszeugnisse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
- 1.
- die Jahresnote als Gesamtnote für die im theoretischen und praktischen Unterricht erbrachten Leistungen,
- 2.
- die Jahresnote als Gesamtnote für die praktischen Einsätze,
- 3.
- etwaige Fehlzeiten während des theoretischen und praktischen Unterrichts und
- 4.
- etwaige Fehlzeiten während der praktischen Ausbildung.
Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Sonst: Ersetzt V 2124-18-1 v. 25.4.1994 I 922 (MTA-APrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR446700021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 23e4cb16444213332d3e17503150e9f911ec1460a1add32ac738a4c3b098e4aa