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MontanMitbestGErgGWO 2005

Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 7.8.2021 I 3311

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR293200005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37fdea0386b570513be7c872ad3667a9cc2d2c3d3b97ba3863ef3ec126a7ba21

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Inhaltsverzeichnis

§ 80Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmer§ 81Prüfung des Antrags auf Abberufung§ 82Anzuwendende VorschriftenKapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 83Abberufungsausschreiben, Wählerliste§ 84Abstimmung, Abstimmungsergebnis, AktenKapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 85Delegiertenliste§ 86Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten§ 87Abstimmung, Abstimmungsergebnis, AktenKapitel 4 Ersatzmitglieder§ 88ErsatzmitgliederTeil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von SeebetriebenKapitel 1 Grundsatz§ 89GrundsatzKapitel 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge§ 90Einleitung der Wahl§ 91Abstimmung über die Art der Wahl§ 92Bekanntmachung über die Einreichung von WahlvorschlägenAbschnitt 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 93Wahlausschreiben im Seebetrieb§ 94Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte§ 95Wahl der Delegierten§ 96Wahlausschreiben in Seebetrieben§ 97Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben§ 98WahlniederschriftKapitel 3 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift§ 99Gemeinsame VorschriftAbschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 100Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste§ 101StimmabgabeAbschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 102Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten§ 103Abberufungsausschreiben für Seebetriebe§ 104Abstimmung, Mitteilung des AbstimmungsergebnissesTeil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes§ 104aGeschlechteranteil in nicht börsennotierten UnternehmenTeil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 105Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen§ 106Berechnung von Fristen§ 107Übergangsregelung