MOG
Anlage(zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2)
Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- I.
- Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Marktorganisationsgesetz
- 1.
- Name und Vorname oder Name des Unternehmens, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,
- 2.
- Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,
- 3.
- Kurzbezeichnung des Betriebsgegenstands,
- 4.
- Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer,
- 5.
- Länderkennzeichen, Postleitzahl und Ort jeweils des Postfachs sowie das Postfach,
- 6.
- Telefonnummer, Faxnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Homepage,
- 7.
- falls abweichend von Nummer 1 bis 5: Unternehmensleitung, Vertreter und Empfänger jeweils mit Name, Straße oder Postfach, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer,
- 8.
- Handelsregisternummer,
- 9.
- zuständiges Amtsgericht,
- 10.
- Stand Handelsregisterauszug,
- 11.
- Nebenadressen, Standorte,
- 12.
- Zahlbeträge und Angaben zur Bewilligung der Maßnahme.
- II.
- Maßnahmespezifische Daten
- 1.
- Name, Anschrift und Registriernummer der Betriebsteile nach der Viehverkehrsverordnung,
- 2.
- Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,
- 3.
- Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,
- 4.
- Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,
- 5.
- Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung,
- 6.
- Nachweise über vorgeschaltete Verwaltungsverfahren,
- 7.
- landwirtschaftlich genutzte Fläche und Art ihrer Nutzung,
- 8.
- von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren, einschließlich des KN-Codes, und deren Menge,
- 9.
- Produktionsdatum und Produktionsort der Marktordnungsware,
- 10.
- Adresse und Zulassungsnummer des Lagerortes,
- 11.
- Anzeige/Notifizierung der Durchführung oder der Absicht eines Maßnahme relevanten Handelns,
- 12.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer), auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,
- 13.
- Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Identifikationsmerkmal gemäß § 139a der Abgabenordnung, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,
- 14.
- Zoll- bzw. EORI-Nummer,
- 15.
- Nummer, Art, besondere Bedingungen und Angaben zu einer Lizenz sowie die Daten der Gültigkeit, Übermittlung, Teilung, Stornierung und Löschung einer Lizenz,
- 16.
- Angaben zu Drittländern (Versendungsland, Ursprungsland und Bestimmungsland),
- 17.
- Beginn und Ende des Kontingentzeitraums,
- 18.
- Toleranz,
- 19.
- Identifikationsnummer und Zeitpunkt der Abschreibung einer Lizenz,
- 20.
- Angaben zur Annahme der Zollanmeldung, zur Überführung in den freien Verkehr und zur Bescheinigung des Ausgangs für lizenzpflichtige Marktordnungswaren,
- 21.
- Tag der Insolvenzeröffnung, Art des Insolvenzverfahrens,
- 22.
- Sicherheiten und die Abrechnungen zum Zweck der Freigabe der Sicherheit,
- 23.
- Maßnahme bezogene Bankverbindungen.
- III.
- Angaben im Zusammenhang mit der Kontrolle
- 1.
- Name, Anschrift und Betriebsnummer des Adressaten der Maßnahme,
- 2.
- Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Kontrollen sowie den bei den Kontrollen auskunftserteilenden Personen,
- 3.
- Angaben zum Zeitpunkt der Ankündigung der Kontrollen,
- 4.
- Angaben zu den eingesehenen Dokumenten,
- 5.
- Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen,
- 6.
- Feststellungen der Kontrollen, insbesondere Angaben zur Anzahl, zum Gewicht und zum Zustand der von der Maßnahme betroffenen Marktordnungswaren und zur Größe der vermessenen Flächen,
- 7.
- Bewertung der Feststellungen,
- 8.
- Angaben zur Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen des Adressaten der Maßnahme,
- 9.
- Sanktionierung.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.11.2017 I 3746;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 23.10.2024 I Nr. 327
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016170972
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd2c1e5e451bbbc0bfd708ce56be8514f8e7a0679cb6d9915914727af0caa17d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 139a AOIdentifikationsmerkmal
„… s und der Tochterunternehmen, 13. Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Identifikationsmerkmal gemäß § 139a der Abgabenordnung, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, 14. Zoll- bzw. EORI-Nummer, 1 …“