MMilchPulvV
§ 3Anerkennung der Betriebsstätten
Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver
- 1.
- Orts- und Lageplan der Betriebsräume, in denen das Magermilchpulver hergestellt und gelagert werden soll,
- 2.
- Beschreibung der vorhandenen technischen Einrichtungen,
- 3.
- Beschreibung der vorgesehenen Herstellungsvorgänge und der dabei zu verwendenden Magermilchmengen sowie Art und Menge der Herstellung anderer Erzeugnisse, insbesondere Buttermilchpulver und Molkenpulver, mit Angabe der voraussichtlichen Ausbeute.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 V v. 13.12.2011 I 2720
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009080978
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f01e42431c8633e7de1d0568067ef559bf3a6de9c09dbcdbc8acabf14d2d8c65