MKUServAusbV
§ 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 2.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 3.
- Kundenorientierung und Kommunikation,
- 4.
- Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen,
- 5.
- Bearbeiten von Möbel- und Küchenteilen,
- 6.
- Montieren, Auf- und Abbauen von Möbel- und Küchenteilen,
- 7.
- Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Einrichtungen und Geräten,
- 8.
- Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen,
- 9.
- Verpacken, Lagern und Transportieren,
- 10.
- Abholung und Auslieferung,
- 11.
- Behandeln von Reklamationen,
- 12.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 11.7.2012 I 1487
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR055800011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa2faec358dc3930ff02c050b20bff2f093ea66db6bce37ecf19290d8c5fe9a1