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MISSAufstV

§ 7Allgemeine Module

Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“

(1) Die allgemeinen Module sind den folgenden Themenbereichen zuzuordnen:
1.
Nachrichtendienste im politischen Entscheidungsprozess,
2.
Beschaffung und Auswertung von Informationen,
3.
Frieden und Sicherheit,
4.
Kommunikation und Führung sowie
5.
Nachrichtendienste im Informationszeitalter.
(2) Die Inhalte der allgemeinen Module richten sich nach dem Modulhandbuch.
(3) Für die allgemeinen Module werden insgesamt 75 Leistungspunkte vergeben.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 17 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020200019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 975e678c86634c3ab5d177a03b1f921537809e3f1879c8baaca76fb39b89e209

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