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MISSAufstV

§ 13Prüfungsamt

Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“

Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für
1.
die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,
3.
die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und
4.
die Durchführung von Widerspruchsverfahren.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 17 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020200019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 975e678c86634c3ab5d177a03b1f921537809e3f1879c8baaca76fb39b89e209

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