MinStG
§ 76Inhalt des Mindeststeuer-Berichts
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
- 1.
- eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Auflistung aller Geschäftseinheiten, deren Steuernummern sowie deren Qualifikation im Sinne dieser Regelungen,
- 2.
- eine Übersicht über die Konzernstruktur der Unternehmensgruppe, insbesondere der Kontrollbeteiligungen an Geschäftseinheiten, die von anderen Geschäftseinheiten gehalten werden,
- 3.
- die notwendigen Angaben zur Berechnung
- a)
- des effektiven Steuersatzes für jedes Steuerhoheitsgebiet und der Steuererhöhungsbeträge für jede Geschäftseinheit (Teil 5),
- b)
- der Steuererhöhungsbeträge eines Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe,
- c)
- der Primärergänzungssteuerbeträge für jedes Steuerhoheitsgebiet sowie der nach der Sekundärergänzungssteuerregelung den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzurechnenden Anteile am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge (Teil 2),
- 4.
- eine Auflistung der nach § 77 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 ausgeübten Wahlrechte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18D0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cc6604386b2cd4b3e67ebc245880ab9be560861ea598bc71f34d346e206d890