(1) Auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit kann eine Investmenteinheit als steuertransparente Gesellschaft behandelt werden, wenn
1.
der gruppenzugehörige Gesellschafter in seinem Belegenheitsstaat zum Marktwert oder nach einer Regelung, die auf den jährlichen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts seiner Eigenkapitalbeteiligung an dieser Geschäftseinheit beruht, besteuert wird und der für diesen Gesellschafter in Bezug auf solche Erträge geltende Steuersatz dem Mindeststeuersatz mindestens entspricht oder
2.
es sich bei der Geschäftseinheit um eine regulierte Versicherungseinheit auf Gegenseitigkeit handelt.
(2) Eine Geschäftseinheit, die eine Eigenkapitalbeteiligung an einer Investmenteinheit mittelbar über eine unmittelbare Eigenkapitalbeteiligung an einer anderen Investmenteinheit hält, gilt bezüglich ihrer mittelbaren Eigenkapitalbeteiligung an der erstgenannten Einheit als zum Marktwert oder nach einer ähnlichen Regelung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 besteuert, wenn sie bezüglich ihrer unmittelbaren Eigenkapitalbeteiligung nach Absatz 1 Nummer 1 besteuert wird. Eine regulierte Versicherungseinheit auf Gegenseitigkeit ist eine Einheit, die einer mit den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbaren Versicherungsaufsicht unterliegt und die Versicherungsgeschäfte ausschließlich mit ihren Gesellschaftern betreibt.
(3) Für das Wahlrecht gilt § 77 Absatz 2. Wird die Inanspruchnahme des Wahlrechts widerrufen, so werden die Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung eines von der Investmenteinheit gehaltenen Vermögenswerts oder einer von der Investmenteinheit gehaltenen Schuld auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte oder der Schuld zum ersten Tag des Jahres des Widerrufs bestimmt.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.