MilchFettG
§ 31Rechtsverordnungen
Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 27.7.2021 I 3274
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001350951
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 864f7162c990f540f7fe318efd8ec04025c89b656ff82bc16763017af557f7bf
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 80 GG
„… nungen, die auf Grund des § 27 Abs. 2 erlassen werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates nach Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht.“