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VKRegV

§ 5Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid

Verordnung über das Register für Verbandsklagen

Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.10.2023 I Nr. 272

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR180400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b7e741fe5a1d68ebab5c78c634fc47658bdac4e8c20cbc05a01ec149b4c0ae4d

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