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MetTechAusbV

§ 3Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen
1.
Montagetechnik,
2.
Konstruktionstechnik,
3.
Zerspanungstechnik,
4.
Umform- und Drahttechnik.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR062800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a54738beda0dbd4e81c361b1e57fd36e94040083f91aec0bed63df20a36f3d4

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