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MessEG

Inhaltsübersicht

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich des Gesetzes
§  2Allgemeine Begriffsbestimmungen
§  3Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
§  4Verordnungsermächtigungen
§  5Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§  6Inverkehrbringen von Messgeräten
§  7Vermutungswirkung
§  8Konformitätserklärung
§  9Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
§ 10Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung
von Konformitätsbewertungsstellen
§ 11Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
§ 12Befugnisse der anerkennenden Stelle
§ 13Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 14Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
§ 15Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
§ 16Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
§ 17Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
§ 18Vergabe von Kennnummern
§ 19Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 20Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 21Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 21aAkkreditierte interne Stelle
§ 22Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 23Pflichten des Herstellers
§ 24Pflichten des Bevollmächtigten
§ 25Pflichten des Einführers
§ 26Pflichten des Händlers
Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und
Inbetriebnahme in besonderen Fällen
§ 27EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 28Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
§ 29Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung
§ 30Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1
Verwenden von
Messgeräten und Messwerten
§ 31Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
§ 32(weggefallen)
§ 33Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
§ 34Vermutungswirkung
§ 35Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
§ 36Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung
§ 37Eichung und Eichfrist
§ 38Verspätete Eichungen
§ 39Befundprüfung
§ 40Zuständige Stellen für die Eichung
Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung
§ 41Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4
Fertigpackungen und
andere Verkaufseinheiten
§ 42Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 43Anforderungen an Fertigpackungen
§ 44Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5
Aufgaben der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
Regelermittlungsausschuss, Rückführung
§ 45Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 46Regelermittlungsausschuss
§ 47Metrologische Rückführung
Abschnitt 6
Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1
Marktüberwachung
§ 48Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
§ 49Marktüberwachungskonzept
§ 50Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 50aFormale Nichtkonformität
§ 50bRisiko durch konforme Messgeräte
§ 51Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 52Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
§ 53Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung
von Messgeräten und Messwerten
§ 54Grundsätze der Verwendungsüberwachung
§ 55Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
§ 56Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
Unterabschnitt 3
Aufsicht über
staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 57Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 58Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
Abschnitt 7
Gebührenregelungen
und Bußgeldvorschriften
§ 59Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
§ 60Bußgeldvorschriften
§ 61Einziehung
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 62Übergangsvorschriften
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 38 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR272300013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 316b02375933718893c023c513d056c5508f55dcc7440ac67ab7f022213783c9

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