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MedCanG

§ 20Duldungs- und Mitwirkungspflicht

Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken

(1) Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken sind verpflichtet, die Maßnahmen nach den §§ 18 und 19 zu dulden und die zuständigen Behörden und die von diesen mit der Überwachung beauftragten Personen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken haben der zuständigen Behörde und den von dieser beauftragten Personen auf Verlangen Auskünfte, die zur Erfüllung der Aufgaben nach § 18 erforderlich sind, zu erteilen. Die zur Auskunft verpflichtete Person kann die Auskunft auf Fragen verweigern, wenn die Beantwortung sie selbst oder einen ihrer Angehörigen im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Sie ist über ihr Recht zur Auskunftsverweigerung zu belehren.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 20.6.2024 I Nr. 207

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR06D0C0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 32276d33c293d90f72778b6d86f95237e1cd297bc4fb18b1c316aadb26ff0c77

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 11 StGBPersonen- und Sachbegriffe

    „… t auf Fragen verweigern, wenn die Beantwortung sie selbst oder einen ihrer Angehörigen im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. …“