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MechatronikerAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§  4Durchführung der Berufsausbildung
§  5Abschlussprüfung
§  6Teil 1 der Abschlussprüfung
§  7Teil 2 der Abschlussprüfung
§  8Gewichtungs- und Bestehensregelung
§  9Zusatzqualifikationen
§ 10Gegenstand der Zusatzqualifikationen
§ 11Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
§ 12Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
§ 13Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
§ 14Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
§ 15Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
§ 16Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 17Bestandsschutz
§ 18Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 1057

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR151600011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a8da39abc1caa5f6ef0f9031ad65a6323624651d0e642b55c9ce80ae96870880

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