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MautVvfV

§ 17Hinzuziehung Dritter

Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz

Die Vermittlungsstelle kann mit Zustimmung beider Parteien Sachverständige hinzuziehen und Gutachten einholen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 28.9.2021 I 4619

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185500016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5808dd19c05c5a728f1dc1987eec13c62df59ddc8a7070e86b36db8d59aeef42

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