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MarketFachwBAProFV

§ 6Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Marketing oder Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing

Im Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, die Wirtschaftlichkeit und Qualität strategischer und operativer Marketingprozesse zu analysieren und zu optimieren sowie dabei die Instrumente des Marketingcontrollings und der Qualitätssicherung anzuwenden. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Instrumente des Marketingcontrollings auswählen und zur Analyse strategischer und operativer Marketingprozesse einsetzen,
2.
Ergebnisse des Marketingcontrollings auswerten und zur Optimierung der Marketingprozesse nutzen,
3.
Auswirkung auf die Qualitätssicherung der Prozesse analysieren und Verbesserungen ableiten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-51 v. 21.8.2014 I 1461 (MarketFachwPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FE0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d10029d68cb2bd180a9949e20ec3053a87d6eaa555c87633c8d00f1ef1372351

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