Zum Gesetzesinhalt

MarketFachwBAProFV

§ 4Prüfungsbereich „Marketingstrategien entwickeln“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Marketing oder Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing

Im Prüfungsbereich „Marketingstrategien entwickeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, Marktinformationen anforderungsorientiert zu beschaffen, zu bewerten, zu präsentieren und zu erläutern sowie auf dieser Grundlage Marktentwicklungen zu prognostizieren und Marketingstrategien abzuleiten. Dies umfasst die Fähigkeit, auch soziale, rechtliche, technische, ethische, kulturelle und ökologische Aspekte zielorientiert und situationsbezogen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Analysieren der Marktentwicklung, situationsgerecht Instrumente und Formen der Marktforschung anwenden und daraus Schlussfolgerungen ziehen,
2.
Ableiten von Marketingstrategien, Entscheidungsalternativen entwickeln und präsentieren,
3.
Kommunizieren und Implementieren von Marketingstrategien unter Berücksichtigung interner und externer Rahmenbedingungen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-51 v. 21.8.2014 I 1461 (MarketFachwPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FE0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d10029d68cb2bd180a9949e20ec3053a87d6eaa555c87633c8d00f1ef1372351

XML-Quelle beim Herausgeber