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MarketFachwBAProFV

§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Marketing oder Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Marketingstrategien entwickeln“ nach § 4,
2.
„Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen“ nach § 5,
3.
„Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-51 v. 21.8.2014 I 1461 (MarketFachwPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FE0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d10029d68cb2bd180a9949e20ec3053a87d6eaa555c87633c8d00f1ef1372351

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