MariMedV
Unterabschnitt 3 Schiffsärzte
Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.2.2026 I Nr. 28
Hinweis: Änderung durch Art. 5 V v. 7.9.2026 I Nr. 257 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR138310014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 584fc9cc20af94c113917ad4cc49ab65f2ea461df7f8c13456bc809090f36621